Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung
Beginn des materiellen Versicherungsschutzes zu einem vor Vertragsabschluss liegenden Zeitpunkt, geregelt in § 2 VVG. Der Haftungszeitraum ist länger als die Vertragsdauer. Nach Rechtsprechung des BGH ist R. im Zweifel anzunehmen. Das hat praktische Bedeutung v.a. für die Kfz-Kaskoversicherung ( Kraftfahrtversicherung) und die  Lebensversicherung. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags ist das subjektive Nichtwissen der Beteiligten darüber, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist oder noch eintreten wird. Der Rechtsprechung des BGH zufolge schadet bei vereinbarter R. die Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls nur dann, wenn der Versicherungsfall schon vor der Antragstellung eingetreten ist.
- Gegensatz:  Vorwärtsversicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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